26 Apr

Pressemitteilung vom 26.04.2017

GWVR veröffentlicht Tarif für Live-Mitschnitte im öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen

Die Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) hat einen Tarif für die Lizenzierung von Live-Mitschnitten im öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen aufgestellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Tarif regelt die Vergütung der Veranstalter für Mitschnitte ihrer Veranstaltungen, die im Hörfunk oder Fernsehen gesendet werden. „Schritt für Schritt kommen wir voran“ sagt Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. Der GWVR-Tarif ÖR gilt nicht nur für Konzerte sondern auch für Comedy und Kabarett sowie die Verwertung von Aufzeichnungen von Shows und Musicals, Oper, Theater und anderen Veranstaltungen.

Die GWVR nimmt damit als Verwertungsgesellschaft für Veranstalter aus dem In- und europäischen Ausland das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG an allen in Deutschland verwerteten Veranstaltungsaufzeichnungen wahr. Alleingesellschafter der GWVR ist der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv).

> GWVR Tarif ÖR

Hamburg, 26.04.2017