Damit Veranstalter an der Verwertung von Veranstaltungsmitschnitten partizipieren können
Die Gesellschaft für die Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) wurde gegründet, damit Veranstalter an den Erlösen partizipieren, die mit Konzertmitschnitten generiert werden. Veranstalter werden so motiviert, noch mehr Geld und Arbeit in den Aufbau neuer Talente zu investieren.
Die GWVR nimmt als Verwertungsgesellschaft das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG wahr. Veranstalter aus dem In- und Ausland übertragen der GWVR durch Abschluss des Wahrnehmungsvertrags treuhänderisch die Wahrnehmung des Veranstalterrechts nach § 81 UrhG.
Die GWVR wertet die ihr übertragenen Rechte aus, indem sie Rechteverwertern Lizenzen einräumt und die erhaltenen Lizenzgebühren nach Abzug der Inkasso- und Verwaltungskosten an ihre Mitglieder ausschüttet.
Lizenznehmer der GWVR sind beispielsweise:
- Onlinedienste, die Aufzeichnungen von Veranstaltungen im Netz streamen oder zum Download abrufbar machen,
- Radiosender und Fernsehsender, die Aufzeichnungen von Veranstaltungen ausstrahlen, und
- Tonträgerhersteller und Hersteller von Bildtonträgern mit Aufzeichnungen von Veranstaltungen.
Wir über uns
Die GWVR wurde durch das Deutsche Patent- und Markenamt als Verwertungsgesellschaft zugelassen. Damit hat die GWVR die Rechte und Pflichten einer Verwertungsgesellschaft nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Die GWVR ist in der Rechtsform einer GmbH organisiert. Alleingesellschafter der GWVR ist der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (bdkv) e. V.
Lizenznehmer
Lizenznehmer der GWVR sind natürliche und juristische Personen, die die von der GWVR wahrgenommenen Rechte nutzen, also beispielsweise Hersteller von Ton- und Bildtonträgern mit Mitschnitten von Veranstaltungen Radio- und Fernsehsender, die Mitschnitte von Veranstaltungen senden, Online- Anbieter wie beispielsweise Youtube oder Spotify, die Veranstaltungsmitschnitte im Netz zugänglich machen.