26 Jan.

Pressemitteiliung vom 25.01.2017

Verwertungsgesellschaft der Veranstalter veröffentlicht erste Tarife

Die im Herbst 2014 vom Deutschen Patent- und Markenamt als dreizehnte deutsche Verwertungsgesellschaft zugelassene Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) hat Tarife für die Lizenzierung von Tonträgern und Bildtonträgern aufgestellt. Sie wurden am 25. Januar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird geregelt, welche Beteiligung Veranstalter für Mitschnitte ihrer Veranstaltungen erhalten, die als CD, DVD oder BluRay veröffentlicht werden. „Nicht nur das Zulassungsverfahren für die Gesellschaft sondern auch der Weg bis zur Festsetzung dieser Tarife waren lang und durchaus dornig“ sagt Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. „Aber bei meiner Tätigkeit für die GWVR habe ich lernen müssen, dass die Uhren in diesem Geschäft weitaus langsamer gehen und sehr viel Geduld erforderlich ist. Daher freue ich mich, dass nach der Zulassung der Gesellschaft nun der zweite wichtige Schritt getan ist, um Veranstalter endlich an den ihnen zustehenden Rechten zu beteiligen.“

Die GWVR-Tarife TT und BT gelten nicht nur für Konzerte sondern auch für Comedy und Kabarett sowie die Verwertung von Aufzeichnungen von Shows und Musicals, Oper, Theater und anderen Veranstaltungen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden die Tarife wirksam. „Dass Unternehmern ein Leistungsschutzrecht an ihren Veranstaltungen zusteht und sie an deren Verwertung angemessen zu beteiligen sind, ist nun endlich wirtschaftliche Realität geworden“ freut sich Ulbricht. Weitere Tarife und Gesamtverträge für die Online-Nutzung sowie Rundfunk- und Fernsehübertragungen von Veranstaltungsaufzeichnungen sollen kurzfristig folgen. Außerdem arbeite die GWVR an der Aufstellung von Verteilungsplänen, am Abschluss von Inkassoverträgen sowie am wachsenden Strom neuer Mitgliedsanträge.

Die GWVR nimmt damit als Verwertungsgesellschaft für Veranstalter aus dem In- und europäischen Ausland das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG an allen in Deutschland verwerteten Veranstaltungsaufzeichnungen wahr. Alleingesellschafter der GWVR ist der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv). „Durch eine effiziente Wahrnehmung ihrer Rechte wird den Veranstaltern erstmalig ein dauerhafter Vorteil aus ihren Leistungen erwachsen, von dem sie – anders als beim flüchtigen Konzerterfolg – langfristig profitieren können“ kommentiert bdv-Präsident Prof. Jens Michow die Entwicklung.

Hamburg, 25.01.2017