Pressemitteilung vom 20.04.2015
Die neue Verwertungsgesellschaft der Veranstalter konstituiert ihren Beirat
Die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) hat im Kontext der LEA-Verleihung in Frankfurt a.M. ihre erste Berechtigtenversammlung abgehalten. Wesentlicher Tagungsordnungspunkt war die Wahl eines GWVR-Beirats. „Der Beirat ist das gesetzlich vorgeschriebene zentrale Entscheidungs- und Beratungsgremium jeder Verwertungsgesellschaft und wird damit ein wichtiger Motor unserer Arbeit sein“, erläutert Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. Mit der Institutionalisierung eines Beirats stellte die junge Verwertungsgesellschaft eine wichtige strategische Weiche für ihre zukünftige Arbeit. Das Gremium ist u.a. für die Verabschiedung der von der Gesellschaft aufgestellten Tarife und Verteilungspläne zuständig.
Unmittelbar gewählt wurden von der Versammlung die Herren Rainer Appel (Senior Vice President Legal & Business Development CTS Eventim), Frank Oliver Banasch (Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung Stage Entertainment GmbH, Rechtsanwalt), Roland Forster (Künstlermanagement Roland Forster) und Stephan Thanscheidt (Geschäftsführer FKP Scorpio). Drei weitere Beiratsmitglieder wurden durch den Alleingesellschafter der GWVR, den Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft ernannt: Björn Bäurle (Leiter der Rechtsabteilung der Hörstmann Unternehmensgruppe), Michael Bisping (Geschäftsführer A.S.S. Concerts & Promotion GmbH) und Daniel Rothammer (Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung der DEAG).
Jens Michow, Präsident des GWVR-Gesellschafters bdv zeigt sich erfreut: „Ausgewiesene Branchenpraktiker und Führungskräfte maßgeblicher Branchenunternehmen haben sich bereit erklärt, Zeit und Arbeit in das neue bdv-Projekt zu investieren. Das bringt uns einen weiteren Schritt voran, um die Veranstalter endlich angemessen an den Einnahmen zu beteiligen, die mit Live-Aufzeichnungen erzielt werden.“
Bis 2016 will die Gesellschaft nun Tarife aufstellen und die mit der GEMA bereits verhandelte Organisation des Inkassos zum Abschluss bringen.
Hamburg, 20.04.2015