Pressemitteilung vom 15.11.2019
Schiedsstelle beim DPMA unterbreitet Vorschlag zur Angemessenheit eines
GWVR-Tarifs für Ton- und Bildtonträger
Seit 2015 verhandelt die GWVR mit dem BWMI über den Tarif für eine Vergütung des Leistungsschutzrechts der Veranstalter bei der Vervielfältigung von Live-Mitschnitten auf Ton- und Bildtonträgen. Die GWVR hatte dazu 2017 einen Tarif veröffentlicht. Da sich die Parteien auf dem Verhandlungswege nicht auf einen Gesamtvertrag einigen konnten, rief der BVMI die Schiedsstelle beim DPMA an und beantragte dort einen Vorschlag zur Angemessenheit der veröffentlichten Vergütungssätze. Im Einzelnen ging es dabei um die Frage, welche Tarifhöhe angemessen ist und auch darum, ob die Tonträgerindustrie auch für die Verwertung von Live-Aufnahmen mit Exklusivkünstlern eine Vergütung zahlen müsse, ob sie die vom BVMI bis zu einer Höhe von 80% des Tarifs geforderten Einführungsrabatte gewähren müsse und wie die Nutzung von Live-Aufnahmen zu vergüten ist, sofern auf einem Tonträger zusätzlich auch Studioaufnahmen enthalten sind.
Nunmehr legt die Schiedsstelle ihren Vorschlag und damit eine Stellungnahme zu diesen Fragen vor. Im Ergebnis hält sie weder die geforderten Einführungsrabatte noch den Standpunkt des BVMI für berechtigt, dass für Live-Aufnahmen mit Exklusivkünstlern keine Vergütung zu zahlen sei. Die Schiedsstelle hält, sofern lediglich bis zu 50% eines Tonträgers aus Live-Aufnahmen besteht, 4% vom HAP, bei einem Anteil von 25%-50% einen Tarifsatz i.H.v. 2,57% und bei einem geringeren Anteil als 25% ein Tarifsatz von 1,71% für angemessen.
Mit ihrem Vorschlag eines Tarifsatzes von 4% des Handelsabgabepreises blieb die Schiedsstelle allerdings hinter den Erwartungen der GWVR zurück. „Obwohl wir erwartet haben, dass der Vorschlag höher ausfällt, begrüßen wir doch sehr, dass die Schiedsstelle
deutlich festgestellt hat, dass von der Bemessungsgrundlage ausschließlich der Gesamtvertragsrabatt in Abzug gebracht werden kann. Angesichts der insoweit hohen Rabatterwartungen des BVMI, welche die Schiedsstelle als unangemessen erachtet hat, können wir allerdings mit dem Tarifvorschlag zufrieden sein“ kommentiert Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR das Ergebnis. „Wir sind damit einen großen Schritt auf unserem Weg vorangekommen, endlich eine faire und praxistaugliche Vergütung der Veranstalterleistung bei der Verwertung von Live-Aufnahmen durchsetzen zu können. Beachtet werden sollte allerdings, dass sich die Schiedsstelle bei der Herleitung der Tarifsätze an der besonderen Situation im physikalischen Tonträgermarkt orientiert hat. Deshalb ist die Entscheidung nicht auf andere Bereiche wie z.B. die Vergütung bei der Nutzung durch Rundfunksender, durch digitale Plattformen oder andere Bereiche übertragbar. Ein weiteres Schiedsstellenverfahren kann daher nicht ausgeschlossen werden.“
Hamburg, 15.11.2019.