18 Apr

Pressemitteilung vom 17.04.2024

GWVR verabschiedet Tarif für Live-Mitschnitte im
öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen

Die Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrech-ten (GWVR) hat einen Tarif für die Lizenzierung von Live-Mitschnitten im öffentlich-rechtli-chen Hörfunk und Fernsehen sowie die begleitende Mediathekennutzung aufgestellt. Der Ta-rif regelt die Vergütung der Veranstalter für Mitschnitte ihrer Veranstaltungen, die im Hörfunk oder Fernsehen gesendet werden. „Nachdem wir mit den öffentlichen Sendern zunächst das Tarifgerüst abgestimmt haben, hat die GWVR als letzten Schritt nun noch die Minutenpreise festgelegt. Im Ergebnis haben wir nun einen Tarif, der bestmöglich an den Erfordernissen der Praxis orientiert ist.“ sagt Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. Der GWVR-Tarif ÖR gilt nicht nur für Konzerte, sondern auch für Comedy und Kabarett sowie die Verwertung von Aufzeichnungen von Shows und Musicals, Oper, Theater und anderen Veranstaltungen. Offiziell wird der Tarif auf der nächsten Mitgliederversammlung der GWVR zur Beschlussfas-sung gestellt werden.
Die GWVR nimmt damit als Verwertungsgesellschaft für Veranstalter aus dem In- und euro-päischen Ausland das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG an allen in Deutschland verwerteten Veranstaltungsaufzeichnungen wahr. Alleingesellschafter der GWVR ist der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV).

Hamburg, 17.04.2024

30 Aug

Pressemitteilung vom 28.08.2023

GWVR KONSTITUIERT NEUEN BEIRAT

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft der Veranstalter GWVR wurde für die kommende Legislaturperiode ein neuer Beirat gewählt. Zusätzlich zu den bisherigen Beiratsmitgliedern Alexander Schulz (Reeperbahn Festival), Ben Mitha (Karsten Jahnke), Roland Forster (Roland Forster Künstlermanagement), Stephan Thanscheidt (FKP Scorpio) und Frank Oliver Banasch (Stage Entertainment, Ludemus Verlag) verstärken nun Annekatrin Schwanitz (Live Nation) und Karsten Schölermann (Livekomm, Knust) das Beratungsgremium der GWVR. Geschäftsführer Dr. Johannes Ulbricht kommentiert: „In der kommenden Legislaturperiode stehen anspruchsvolle Aufgaben an, wie die Festlegung der zukünftigen Minutenpreise im Tarif mit den Rundfunksendern oder die Aufstellung der Verteilungspläne für die Einnahmen bei digitalen Plattformen. Ich bin deshalb dankbar, dass unsere Beiratsmitglieder ihre Kompetenz und Erfahrung einbringen, damit wir in der GWVR der Buntheit und Vielschichtigkeit unserer Branche gerecht werden.“

 

Hamburg, 28.08.2023

09 Jul

Pressemitteilung vom 09.07.2020

GWVR und BVMI schließen Gesamtvertrag über die Lizenzierung von Live-Mitschnitten

Die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) und der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) unterzeichneten am 06.07.2020 nach langen Verhandlungen einen ersten Gesamtvertrag. Der Vertrag regelt die Lizenzierung von Mitschnitten der Veranstaltungen von GWVR-Mitgliedern zur Veröffentlichung auf Tonträgern, Bildtonträgern und via Online-Auswertungen (Stream und Download) der Mitglieder des BVMI.

Der Gesamtvertrag sieht für Veröffentlichungen von Live-Mitschnitten auf Ton- und Bildtonträgern Vergütungssätze zwischen 4% und 1.71% des Handelsabgabepreises vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Gesamtspieldauer auf dem Tonträger enthaltener geschützter Mitschnitte.

Für Online Auswertungen erhalten die Rechteinhaber eine Vergütung in Höhe von 4,5% des Betrags, den der Lizenznehmer für die Nutzung seiner Aufnahmen vom Online-Dienst erhält.

Mitglieder des BVMI erhalten einen Einführungsrabatt und – wie bei entsprechenden Verträgen mit Verwertungsgesellschaften üblich – einen Gesamtvertragsrabatt. Der Vertrag wurde rückwirkend ab 2017 bis Ende 2021 abgeschlossen. Den Mitgliedern der GWVR steht damit auch eine Vergütung für Nutzungen in den letzten drei Jahren zu.

Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR kommentiert: „Der Gesamtvertrag folgt im Wesentlichen dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes. Wir freuen uns sehr, dass wir nun endlich gemeinsam mit dem BVMI und seinen Mitgliedern eine Einigung über die Vergütung des Veranstalterrechts erzielt haben. Die GWVR kann damit endlich ihr operatives Geschäft aufnehmen. Als nächste Schritte werden wir nun auch bei den Online-Plattformen und den Rundfunk- und Fernsehsendern die angemessene Vergütung einfordern.“

Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, der Alleingesellschafter der GWVR ist, ergänzt: „Mit Abschluss ihres ersten Gesamtvertrages hat die GWVR dank der Regelungen unseres Urheberrechts nicht nur in Deutschland sondern weltweit Neuland betreten und Rechte durchgesetzt, die es so in kaum einem anderen Land gibt. Die Rechte aus dem Vertrag können übrigens nicht nur von inländischen, sondern von allen Veranstaltern in Anspruch genommen werden, die in der Europäischen Union ihren Sitz haben und Mitglied der GWVR sind.“

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Es freut uns, dass wir nach langen und intensiven Gesprächen hier nun zu einer Einigung mit den Veranstaltern gefunden haben. Die Veranstalterrechte wurden bekanntlich jahrzehntelang von den Berechtigten ohne Verwertungsgesellschaft ausgeübt. Wir sehen den Gesamtvertrag durchaus auch als Vertrauensvorschuss und hoffen, dass von Seiten der Veranstalter nun zeitnah eine geeignete Organisationsstruktur aufgebaut wird, um die Rechte den Leitlinien des VGG entsprechend angemessen wahrnehmen zu können. Die nun vorliegende Einigung kann auch als Signal gelten, dass die Musikbranche in den aktuell herausfordernden Zeiten zusammensteht, im Sinne des Musikmarktes trotz harter Verhandlungen einvernehmliche Lösungen findet und sich letztlich gegenseitig unterstützt.“

Hamburg, 09.07.2020.

15 Nov

Pressemitteilung vom 15.11.2019

Schiedsstelle beim DPMA unterbreitet Vorschlag zur Angemessenheit eines
GWVR-Tarifs für Ton- und Bildtonträger

Seit 2015 verhandelt die GWVR mit dem BWMI über den Tarif für eine Vergütung des Leistungsschutzrechts der Veranstalter bei der Vervielfältigung von Live-Mitschnitten auf Ton- und Bildtonträgen. Die GWVR hatte dazu 2017 einen Tarif veröffentlicht. Da sich die Parteien auf dem Verhandlungswege nicht auf einen Gesamtvertrag einigen konnten, rief der BVMI die Schiedsstelle beim DPMA an und beantragte dort einen Vorschlag zur Angemessenheit der veröffentlichten Vergütungssätze. Im Einzelnen ging es dabei um die Frage, welche Tarifhöhe angemessen ist und auch darum, ob die Tonträgerindustrie auch für die Verwertung von Live-Aufnahmen mit Exklusivkünstlern eine Vergütung zahlen müsse, ob sie die vom BVMI bis zu einer Höhe von 80% des Tarifs geforderten Einführungsrabatte gewähren müsse und wie die Nutzung von Live-Aufnahmen zu vergüten ist, sofern auf einem Tonträger zusätzlich auch Studioaufnahmen enthalten sind.

Nunmehr legt die Schiedsstelle ihren Vorschlag und damit eine Stellungnahme zu diesen Fragen vor. Im Ergebnis hält sie weder die geforderten Einführungsrabatte noch den Standpunkt des BVMI für berechtigt, dass für Live-Aufnahmen mit Exklusivkünstlern keine Vergütung zu zahlen sei. Die Schiedsstelle hält, sofern lediglich bis zu 50% eines Tonträgers aus Live-Aufnahmen besteht, 4% vom HAP, bei einem Anteil von 25%-50% einen Tarifsatz i.H.v. 2,57% und bei einem geringeren Anteil als 25% ein Tarifsatz von 1,71% für angemessen.

Mit ihrem Vorschlag eines Tarifsatzes von 4% des Handelsabgabepreises blieb die Schiedsstelle allerdings hinter den Erwartungen der GWVR zurück. „Obwohl wir erwartet haben, dass der Vorschlag höher ausfällt, begrüßen wir doch sehr, dass die Schiedsstelle
deutlich festgestellt hat, dass von der Bemessungsgrundlage ausschließlich der Gesamtvertragsrabatt in Abzug gebracht werden kann. Angesichts der insoweit hohen Rabatterwartungen des BVMI, welche die Schiedsstelle als unangemessen erachtet hat, können wir allerdings mit dem Tarifvorschlag zufrieden sein“ kommentiert Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR das Ergebnis. „Wir sind damit einen großen Schritt auf unserem Weg vorangekommen, endlich eine faire und praxistaugliche Vergütung der Veranstalterleistung bei der Verwertung von Live-Aufnahmen durchsetzen zu können. Beachtet werden sollte allerdings, dass sich die Schiedsstelle bei der Herleitung der Tarifsätze an der besonderen Situation im physikalischen Tonträgermarkt orientiert hat. Deshalb ist die Entscheidung nicht auf andere Bereiche wie z.B. die Vergütung bei der Nutzung durch Rundfunksender, durch digitale Plattformen oder andere Bereiche übertragbar. Ein weiteres Schiedsstellenverfahren kann daher nicht ausgeschlossen werden.“

Hamburg, 15.11.2019.