GWVR vom Deutschen Patentamt zugelassen
aus: musikmarkt 17.09.2014
bdv startet Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten GWVR
Hamburg – Nach zehn Jahren Vorbereitungsarbeiten wurden nun in Hamburg eine Verwertungsgesellschaft für Veranstalter, die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zugelassen. Damit beanspruchen nun nach Urhebern, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auch Konzertveranstalter eine Vergütung für jede Form der Auswertung ihrer Leistungen.
Die GWVR wird wird künftig Ansprüche ihrer Mitglieder dann geltend machen, wenn Konzertaufzeichnungen z.B. durch Ton- oder Bildtonträger, durch Rundfunk oder Fernsehen oder als Stream beispielsweise auf YouTube oder Spotify genutzt werden. Die neue GWVR ist 100 prozentige Tochter des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv). Die GEMA soll voraussichtlich mit dem Inkasso der Beteiligungen beauftragt werden.
“Damit gibt es erstmalig in Deutschland eine Verwertungsgesellschaft, die die in § 81 UrhG gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Veranstalter an der kommerziellen Auswertung von Live-Mitschnitten inkassiert und an die Berechtigten ausschüttet”, berichtet GWVR-Geschäftsführer Dr. Johannes Ulbricht. “Allerdings geht unsere Arbeit erst jetzt richtig los, denn nun werden wir in Abstimmung mit dem DPMA Tarife und Verteilungspläne aufstellen müssen.”
Alle Veranstalter mit Sitz in der EU können Mitglied der GWVR werden. Deutsche Veranstalter können über die GWVR nicht nur die inländischen, sondern auch die ausländischen Veranstaltungen auswerten lassen. “Mit der GWVR wurde nach einem langwierigen und schwierigen Zulassungsverfahren erstmals die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Veranstalter nicht lediglich auf den flüchtigen Erfolg ihrer Konzerte angewiesen sind sondern langfristig an den Früchten ihrer Arbeit beteiligt werden”, so Prof. Jens Michow, geschäftsführender Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft.
Das DPMA hat der GWVR nach dreijähriger Prüfungszeit zugestimmt. Nun stehen für den bdv bzw. die GWVR erst einmal das Aufstellen von Tarifen und Verhandlungen mit Tarifvertragspartnern an.