17 Sep.

GWVR vom Deutschen Patentamt zugelassen

aus: musikmarkt   17.09.2014

bdv startet Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten GWVR

Hamburg – Nach zehn Jahren Vorbereitungsarbeiten wurden nun in Hamburg eine Verwertungsgesellschaft für Veranstalter, die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zugelassen. Damit beanspruchen nun nach Urhebern, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auch Konzertveranstalter eine Vergütung für jede Form der Auswertung ihrer Leistungen.
Die GWVR wird wird künftig Ansprüche ihrer Mitglieder dann geltend machen, wenn Konzertaufzeichnungen z.B. durch Ton- oder Bildtonträger, durch Rundfunk oder Fernsehen oder als Stream beispielsweise auf YouTube oder Spotify genutzt werden. Die neue GWVR ist 100 prozentige Tochter des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv). Die GEMA soll voraussichtlich mit dem Inkasso der Beteiligungen beauftragt werden.

“Damit gibt es erstmalig in Deutschland eine Verwertungsgesellschaft, die die in § 81 UrhG gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Veranstalter an der kommerziellen Auswertung von Live-Mitschnitten inkassiert und an die Berechtigten ausschüttet”, berichtet GWVR-Geschäftsführer Dr. Johannes Ulbricht. “Allerdings geht unsere Arbeit erst jetzt richtig los, denn nun werden wir in Abstimmung mit dem DPMA Tarife und Verteilungspläne aufstellen müssen.”
Alle Veranstalter mit Sitz in der EU können Mitglied der GWVR werden. Deutsche Veranstalter können über die GWVR nicht nur die inländischen, sondern auch die ausländischen Veranstaltungen auswerten lassen. “Mit der GWVR wurde nach einem langwierigen und schwierigen Zulassungsverfahren erstmals die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Veranstalter nicht lediglich auf den flüchtigen Erfolg ihrer Konzerte angewiesen sind sondern langfristig an den Früchten ihrer Arbeit beteiligt werden”, so Prof. Jens Michow, geschäftsführender Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft.
Das DPMA hat der GWVR nach dreijähriger Prüfungszeit zugestimmt. Nun stehen für den bdv bzw. die GWVR erst einmal das Aufstellen von Tarifen und Verhandlungen mit Tarifvertragspartnern an.

29 Aug.

Herausforderung: Aufbau der GWVR

aus: musikmarkt  35/2014, 29.08.14

Aufgaben: Tarife aufstellen und mit den Vertragspartnern verhandeln

Aus einem Interview mit dem Präsidenten des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv), Prof. Jens Michow

musikmarkt: Wo sind die wichtigsten Baustellen der Branche, wo sehen Sie die größten Risiken und Herausforderungen und welche Forderungen haben Sie in diesem Zusammenhang an die Politik?

Prof. Jens Michow: Unsere spannendste Herausforderung wird in dem Aufbau der GWVR – der Gesellschaft zur Verwertung von Veranstalterrechten – bestehen, deren Zulassung durch das DPMA wir nach nunmehr fast dreijähriger Prüfungszeit in Kürze erwarten. Wir werden dann Tarife aufzustellen haben und mit den Tarifvertragspartnern verhandeln müssen. Eine weitere Herausforderung sind für uns die derzeitigen Tarifverhandlungen mit der GEMA. Unser 2010 abgeschlossener Gesamtvertrag läuft Ende dieses Jahres aus. Seit einigen Monaten verhandeln wir mit der GEMA über den Folgevertrag. Sie will sukzessiv bis 2019 den Tarif für Veranstaltungen bis 2000 Besucher von aktuell 5 Prozent auf 7,2 Prozent des Umsatzes – also um sage und schreibe 44 Prozent – anheben. Das ist für uns absolut inakzeptabel, da die Kostenbelastung im Verhältnis zu den Gewinnchancen bei derartigen Veranstaltungen ohnehin bereits oberhalb der Schmerzgrenze liegt. Zurzeit hoffen wir noch darauf, einen für uns tragfähigen Kompromiss zu finden. Einen Abschluss um jeden Preis wird es mit unserem Verband allerdings nicht geben. Als wichtige Aufgabe betrachten wir es auch, unsere Mitglieder noch weiterhin von den Vorteilen und der Attraktivität unserer mit der Künstlersozialkasse geschlossenen Ausgleichsvereinigung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe zu überzeugen. Unser Vertrag mit der KSK, den der bdv bereits 2009 abgeschlossen hat, wurde soeben abrechungstechnisch auf neue Beine gestellt. Ich bin froh, dass die Akzeptanz dieses die Abgabepflicht sehr erleichternden Verfahrens weiterhin als herausragende Verbandsleistung wahrgenommen wird.