29 Aug

Pressemitteilung vom 28.08.2024

GWVR und TikTok schließen Lizenzvereinbarung

Die Verwertungsgesellschaft für das Leistungsschutzrecht der Veranstalter GWVR und TikTok haben eine Lizenzvereinbarung unterzeichnet. Damit erhalten die GWVR-Mitglieder ab jetzt eine Vergütung für die Handyvideos und andere Mitschnitte auf TikTok von Veranstaltungen der GWVR-Mitglieder. Die GWVR ist eine Tochter des BDKV e.V. (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft).
Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR kommentiert: „Die Einigung mit TikTok bringt den Veranstaltern nicht nur Geld sondern ebnet den Weg für weitergehende Kooperationen zwischen TikTok, den Künstlern und Veranstaltern. Hier gibt es noch viel Potenzial, das wir gemeinsam erschließen werden. Nach der Einigung mit den Öffentlichen Sendern ist die Einigung mit TikTok nun die zweite gute Nachricht für die Veranstalter. Und wir sehen gute Chancen für noch eine weitere gute Nachricht in diesem Jahr. Im Namen unserer Mitglieder bedanken wir uns bei allen, die an dieses Projekt geglaubt haben, allen voran unsere Beiratsmitglieder, Dieter Semmelmann, Frithjof Pils, Stefan Schulz und sein Team von ConvertMedia, Barbara Jovanovic, das Team unseres Partners BDKV und viele weitere wichtige Unterstützer.“

Hamburg, 28. August 2024

18 Apr

Pressemitteilung vom 17.04.2024

GWVR verabschiedet Tarif für Live-Mitschnitte im
öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen

Die Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrech-ten (GWVR) hat einen Tarif für die Lizenzierung von Live-Mitschnitten im öffentlich-rechtli-chen Hörfunk und Fernsehen sowie die begleitende Mediathekennutzung aufgestellt. Der Ta-rif regelt die Vergütung der Veranstalter für Mitschnitte ihrer Veranstaltungen, die im Hörfunk oder Fernsehen gesendet werden. „Nachdem wir mit den öffentlichen Sendern zunächst das Tarifgerüst abgestimmt haben, hat die GWVR als letzten Schritt nun noch die Minutenpreise festgelegt. Im Ergebnis haben wir nun einen Tarif, der bestmöglich an den Erfordernissen der Praxis orientiert ist.“ sagt Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. Der GWVR-Tarif ÖR gilt nicht nur für Konzerte, sondern auch für Comedy und Kabarett sowie die Verwertung von Aufzeichnungen von Shows und Musicals, Oper, Theater und anderen Veranstaltungen. Offiziell wird der Tarif auf der nächsten Mitgliederversammlung der GWVR zur Beschlussfas-sung gestellt werden.
Die GWVR nimmt damit als Verwertungsgesellschaft für Veranstalter aus dem In- und euro-päischen Ausland das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG an allen in Deutschland verwerteten Veranstaltungsaufzeichnungen wahr. Alleingesellschafter der GWVR ist der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV).

Hamburg, 17.04.2024

30 Aug

Pressemitteilung vom 28.08.2023

GWVR KONSTITUIERT NEUEN BEIRAT

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft der Veranstalter GWVR wurde für die kommende Legislaturperiode ein neuer Beirat gewählt. Zusätzlich zu den bisherigen Beiratsmitgliedern Alexander Schulz (Reeperbahn Festival), Ben Mitha (Karsten Jahnke), Roland Forster (Roland Forster Künstlermanagement), Stephan Thanscheidt (FKP Scorpio) und Frank Oliver Banasch (Stage Entertainment, Ludemus Verlag) verstärken nun Annekatrin Schwanitz (Live Nation) und Karsten Schölermann (Livekomm, Knust) das Beratungsgremium der GWVR. Geschäftsführer Dr. Johannes Ulbricht kommentiert: „In der kommenden Legislaturperiode stehen anspruchsvolle Aufgaben an, wie die Festlegung der zukünftigen Minutenpreise im Tarif mit den Rundfunksendern oder die Aufstellung der Verteilungspläne für die Einnahmen bei digitalen Plattformen. Ich bin deshalb dankbar, dass unsere Beiratsmitglieder ihre Kompetenz und Erfahrung einbringen, damit wir in der GWVR der Buntheit und Vielschichtigkeit unserer Branche gerecht werden.“

 

Hamburg, 28.08.2023

09 Jul

Pressemitteilung vom 09.07.2020

GWVR und BVMI schließen Gesamtvertrag über die Lizenzierung von Live-Mitschnitten

Die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) und der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) unterzeichneten am 06.07.2020 nach langen Verhandlungen einen ersten Gesamtvertrag. Der Vertrag regelt die Lizenzierung von Mitschnitten der Veranstaltungen von GWVR-Mitgliedern zur Veröffentlichung auf Tonträgern, Bildtonträgern und via Online-Auswertungen (Stream und Download) der Mitglieder des BVMI.

Der Gesamtvertrag sieht für Veröffentlichungen von Live-Mitschnitten auf Ton- und Bildtonträgern Vergütungssätze zwischen 4% und 1.71% des Handelsabgabepreises vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Gesamtspieldauer auf dem Tonträger enthaltener geschützter Mitschnitte.

Für Online Auswertungen erhalten die Rechteinhaber eine Vergütung in Höhe von 4,5% des Betrags, den der Lizenznehmer für die Nutzung seiner Aufnahmen vom Online-Dienst erhält.

Mitglieder des BVMI erhalten einen Einführungsrabatt und – wie bei entsprechenden Verträgen mit Verwertungsgesellschaften üblich – einen Gesamtvertragsrabatt. Der Vertrag wurde rückwirkend ab 2017 bis Ende 2021 abgeschlossen. Den Mitgliedern der GWVR steht damit auch eine Vergütung für Nutzungen in den letzten drei Jahren zu.

Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR kommentiert: „Der Gesamtvertrag folgt im Wesentlichen dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes. Wir freuen uns sehr, dass wir nun endlich gemeinsam mit dem BVMI und seinen Mitgliedern eine Einigung über die Vergütung des Veranstalterrechts erzielt haben. Die GWVR kann damit endlich ihr operatives Geschäft aufnehmen. Als nächste Schritte werden wir nun auch bei den Online-Plattformen und den Rundfunk- und Fernsehsendern die angemessene Vergütung einfordern.“

Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, der Alleingesellschafter der GWVR ist, ergänzt: „Mit Abschluss ihres ersten Gesamtvertrages hat die GWVR dank der Regelungen unseres Urheberrechts nicht nur in Deutschland sondern weltweit Neuland betreten und Rechte durchgesetzt, die es so in kaum einem anderen Land gibt. Die Rechte aus dem Vertrag können übrigens nicht nur von inländischen, sondern von allen Veranstaltern in Anspruch genommen werden, die in der Europäischen Union ihren Sitz haben und Mitglied der GWVR sind.“

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Es freut uns, dass wir nach langen und intensiven Gesprächen hier nun zu einer Einigung mit den Veranstaltern gefunden haben. Die Veranstalterrechte wurden bekanntlich jahrzehntelang von den Berechtigten ohne Verwertungsgesellschaft ausgeübt. Wir sehen den Gesamtvertrag durchaus auch als Vertrauensvorschuss und hoffen, dass von Seiten der Veranstalter nun zeitnah eine geeignete Organisationsstruktur aufgebaut wird, um die Rechte den Leitlinien des VGG entsprechend angemessen wahrnehmen zu können. Die nun vorliegende Einigung kann auch als Signal gelten, dass die Musikbranche in den aktuell herausfordernden Zeiten zusammensteht, im Sinne des Musikmarktes trotz harter Verhandlungen einvernehmliche Lösungen findet und sich letztlich gegenseitig unterstützt.“

Hamburg, 09.07.2020.

15 Nov

Pressemitteilung vom 15.11.2019

Schiedsstelle beim DPMA unterbreitet Vorschlag zur Angemessenheit eines
GWVR-Tarifs für Ton- und Bildtonträger

Seit 2015 verhandelt die GWVR mit dem BWMI über den Tarif für eine Vergütung des Leistungsschutzrechts der Veranstalter bei der Vervielfältigung von Live-Mitschnitten auf Ton- und Bildtonträgen. Die GWVR hatte dazu 2017 einen Tarif veröffentlicht. Da sich die Parteien auf dem Verhandlungswege nicht auf einen Gesamtvertrag einigen konnten, rief der BVMI die Schiedsstelle beim DPMA an und beantragte dort einen Vorschlag zur Angemessenheit der veröffentlichten Vergütungssätze. Im Einzelnen ging es dabei um die Frage, welche Tarifhöhe angemessen ist und auch darum, ob die Tonträgerindustrie auch für die Verwertung von Live-Aufnahmen mit Exklusivkünstlern eine Vergütung zahlen müsse, ob sie die vom BVMI bis zu einer Höhe von 80% des Tarifs geforderten Einführungsrabatte gewähren müsse und wie die Nutzung von Live-Aufnahmen zu vergüten ist, sofern auf einem Tonträger zusätzlich auch Studioaufnahmen enthalten sind.

Nunmehr legt die Schiedsstelle ihren Vorschlag und damit eine Stellungnahme zu diesen Fragen vor. Im Ergebnis hält sie weder die geforderten Einführungsrabatte noch den Standpunkt des BVMI für berechtigt, dass für Live-Aufnahmen mit Exklusivkünstlern keine Vergütung zu zahlen sei. Die Schiedsstelle hält, sofern lediglich bis zu 50% eines Tonträgers aus Live-Aufnahmen besteht, 4% vom HAP, bei einem Anteil von 25%-50% einen Tarifsatz i.H.v. 2,57% und bei einem geringeren Anteil als 25% ein Tarifsatz von 1,71% für angemessen.

Mit ihrem Vorschlag eines Tarifsatzes von 4% des Handelsabgabepreises blieb die Schiedsstelle allerdings hinter den Erwartungen der GWVR zurück. „Obwohl wir erwartet haben, dass der Vorschlag höher ausfällt, begrüßen wir doch sehr, dass die Schiedsstelle
deutlich festgestellt hat, dass von der Bemessungsgrundlage ausschließlich der Gesamtvertragsrabatt in Abzug gebracht werden kann. Angesichts der insoweit hohen Rabatterwartungen des BVMI, welche die Schiedsstelle als unangemessen erachtet hat, können wir allerdings mit dem Tarifvorschlag zufrieden sein“ kommentiert Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR das Ergebnis. „Wir sind damit einen großen Schritt auf unserem Weg vorangekommen, endlich eine faire und praxistaugliche Vergütung der Veranstalterleistung bei der Verwertung von Live-Aufnahmen durchsetzen zu können. Beachtet werden sollte allerdings, dass sich die Schiedsstelle bei der Herleitung der Tarifsätze an der besonderen Situation im physikalischen Tonträgermarkt orientiert hat. Deshalb ist die Entscheidung nicht auf andere Bereiche wie z.B. die Vergütung bei der Nutzung durch Rundfunksender, durch digitale Plattformen oder andere Bereiche übertragbar. Ein weiteres Schiedsstellenverfahren kann daher nicht ausgeschlossen werden.“

Hamburg, 15.11.2019.

26 Apr

Pressemitteilung vom 26.04.2017

GWVR veröffentlicht Tarif für Live-Mitschnitte im öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen

Die Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) hat einen Tarif für die Lizenzierung von Live-Mitschnitten im öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen aufgestellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Tarif regelt die Vergütung der Veranstalter für Mitschnitte ihrer Veranstaltungen, die im Hörfunk oder Fernsehen gesendet werden. „Schritt für Schritt kommen wir voran“ sagt Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. Der GWVR-Tarif ÖR gilt nicht nur für Konzerte sondern auch für Comedy und Kabarett sowie die Verwertung von Aufzeichnungen von Shows und Musicals, Oper, Theater und anderen Veranstaltungen.

Die GWVR nimmt damit als Verwertungsgesellschaft für Veranstalter aus dem In- und europäischen Ausland das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG an allen in Deutschland verwerteten Veranstaltungsaufzeichnungen wahr. Alleingesellschafter der GWVR ist der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv).

> GWVR Tarif ÖR

Hamburg, 26.04.2017

17 Mrz

Pressemitteiliung vom 17.03.2017

Veranstalter produzieren Live-Inhalte für Apple Music und iTunes

Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft hat einen weiteren Schritt zur Kommerzialisierung des Leistungsschutzrechts der Veranstalter übernommen. Konzert- und Tourneeveranstalter  können nunmehr über ein einfaches Standard-Verfahren Live-Mitschnitte auf Apple Music und iTunes zum Download bereitstellen, um diese kommerziell auszuwerten. Darüber hinaus  ist ein eigenes Format für Audio- und Videomitschnitte von Konzerten, Festivals, Club-Performances, Comedy, Circus und Shows, Theater und Musical – eben allen live-content – geplant.

„Das Live-Format auf Apple Music und iTunes ist ein bedeutender Schritt bei unserem strategischen Ziel, das lange brachliegende Leistungsschutzrecht des Veranstalters (§ 81 UrhG) mit Leben zu füllen.“ kommentiert Prof. Jens Michow die Initiative des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft und der Verwertungsgesellschaft GWVR. Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR erläutert: „Wir schaffen ein legales, faires und qualitativ gutes Gegengewicht zu der Flut an illegalen und schlechten Handyvideos auf den einschlägigen Streamingplattformen. Die Flut an Handyvideos schadet Künstlern, Veranstaltern und Publikum. Sie nützt nur denen, die damit Werbeerlöse generieren. Labels sehen wir als Partner bei der Produktion von legalen und hochwertigen Live-Mitschnitten. Gemeinsam werden wir die angemessene Beteiligung der Kreativen und ihrer Industrien in der gesetzlich vorgesehenen Weise bei den Plattformbetreibern einfordern. Dazu gehört aber auch ein positives Gegengewicht. Hier ist Apple wieder einmal Vorreiter.“ Mit ConvertMedia wurde  ein erfahrener Partner für die digitale Vermarktung der Inhalte gefunden. Als Distributionspartner wird zunächst GoodToGo bereit stehen. Andere Partner und Kanäle sollen dann später folgen. Wir kontaktieren in einem ersten Schritt die grossen Veranstalter, um mit ihnen Inhalte für den Start bereitzustellen. Stefan Schulz von ConvertMedia kommentiert. „Mittelfristig ist es das Ziel, weitere attraktive Inhalte und Formate zu realisieren, um der Veranstaltungswirtschaft wichtige neue Erlösquellen zu erschliessen.“

Hamburg, 17.03.2017

26 Jan

Pressemitteiliung vom 25.01.2017

Verwertungsgesellschaft der Veranstalter veröffentlicht erste Tarife

Die im Herbst 2014 vom Deutschen Patent- und Markenamt als dreizehnte deutsche Verwertungsgesellschaft zugelassene Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) hat Tarife für die Lizenzierung von Tonträgern und Bildtonträgern aufgestellt. Sie wurden am 25. Januar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird geregelt, welche Beteiligung Veranstalter für Mitschnitte ihrer Veranstaltungen erhalten, die als CD, DVD oder BluRay veröffentlicht werden. „Nicht nur das Zulassungsverfahren für die Gesellschaft sondern auch der Weg bis zur Festsetzung dieser Tarife waren lang und durchaus dornig“ sagt Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. „Aber bei meiner Tätigkeit für die GWVR habe ich lernen müssen, dass die Uhren in diesem Geschäft weitaus langsamer gehen und sehr viel Geduld erforderlich ist. Daher freue ich mich, dass nach der Zulassung der Gesellschaft nun der zweite wichtige Schritt getan ist, um Veranstalter endlich an den ihnen zustehenden Rechten zu beteiligen.“

Die GWVR-Tarife TT und BT gelten nicht nur für Konzerte sondern auch für Comedy und Kabarett sowie die Verwertung von Aufzeichnungen von Shows und Musicals, Oper, Theater und anderen Veranstaltungen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden die Tarife wirksam. „Dass Unternehmern ein Leistungsschutzrecht an ihren Veranstaltungen zusteht und sie an deren Verwertung angemessen zu beteiligen sind, ist nun endlich wirtschaftliche Realität geworden“ freut sich Ulbricht. Weitere Tarife und Gesamtverträge für die Online-Nutzung sowie Rundfunk- und Fernsehübertragungen von Veranstaltungsaufzeichnungen sollen kurzfristig folgen. Außerdem arbeite die GWVR an der Aufstellung von Verteilungsplänen, am Abschluss von Inkassoverträgen sowie am wachsenden Strom neuer Mitgliedsanträge.

Die GWVR nimmt damit als Verwertungsgesellschaft für Veranstalter aus dem In- und europäischen Ausland das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG an allen in Deutschland verwerteten Veranstaltungsaufzeichnungen wahr. Alleingesellschafter der GWVR ist der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv). „Durch eine effiziente Wahrnehmung ihrer Rechte wird den Veranstaltern erstmalig ein dauerhafter Vorteil aus ihren Leistungen erwachsen, von dem sie – anders als beim flüchtigen Konzerterfolg – langfristig profitieren können“ kommentiert bdv-Präsident Prof. Jens Michow die Entwicklung.

Hamburg, 25.01.2017

21 Apr

Pressemitteilung vom 20.04.2015

Die neue Verwertungsgesellschaft der Veranstalter konstituiert ihren Beirat

Die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) hat im Kontext der LEA-Verleihung in Frankfurt a.M. ihre erste Berechtigtenversammlung abgehalten. Wesentlicher Tagungsordnungspunkt war die Wahl eines GWVR-Beirats. „Der Beirat ist das gesetzlich vorgeschriebene zentrale Entscheidungs- und Beratungsgremium jeder Verwertungsgesellschaft und wird damit ein wichtiger Motor unserer Arbeit sein“, erläutert Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. Mit der Institutionalisierung eines Beirats stellte die junge Verwertungsgesellschaft eine wichtige strategische Weiche für ihre zukünftige Arbeit. Das Gremium ist u.a. für die Verabschiedung der von der Gesellschaft aufgestellten Tarife und Verteilungspläne zuständig.

Unmittelbar gewählt wurden von der Versammlung die Herren Rainer Appel (Senior Vice President Legal & Business Development CTS Eventim), Frank Oliver Banasch (Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung Stage Entertainment GmbH, Rechtsanwalt), Roland Forster (Künstlermanagement Roland Forster) und Stephan Thanscheidt (Geschäftsführer FKP Scorpio). Drei weitere Beiratsmitglieder wurden durch den Alleingesellschafter der GWVR, den Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft ernannt: Björn Bäurle (Leiter der Rechtsabteilung der Hörstmann Unternehmensgruppe), Michael Bisping (Geschäftsführer A.S.S. Concerts & Promotion GmbH) und Daniel Rothammer (Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung der DEAG).

Jens Michow, Präsident des GWVR-Gesellschafters bdv zeigt sich erfreut: „Ausgewiesene Branchenpraktiker und Führungskräfte maßgeblicher Branchenunternehmen haben sich bereit erklärt, Zeit und Arbeit in das neue bdv-Projekt zu investieren. Das bringt uns einen weiteren Schritt voran, um die Veranstalter endlich angemessen an den Einnahmen zu beteiligen, die mit Live-Aufzeichnungen erzielt werden.“

Bis 2016 will die Gesellschaft nun Tarife aufstellen und die mit der GEMA bereits verhandelte Organisation des Inkassos zum Abschluss bringen.

Hamburg, 20.04.2015

06 Nov

Die GWVR – Gewinn für die Konzertbranche

aus: musikmarkt   48/2014, 06.11.2014

Dr. Johannes Ulbricht: „Verwertungsgesellschaft für Veranstalter ist eine Bereicherung für die Branche“

Interview mit GWVR-Geschäftsführer Dr. Johannes Ulbricht

Nach zehn Jahren Vorbereitungsarbeiten wurde eine Verwertungsgesellschaft für Veranstalter, die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) zugelassen. Wie die Vergütung der Konzertveranstalter bei Konzertaufzeichnungen durch Ton- oder Bildtonträger, Rundfunk oder Fernsehen oder als Stream auf YouTube oder Spotify erfolgen soll, erklärt im Interview Rechtsanwalt Dr. Johannes Ulbricht.

musikmarkt: Herr Dr. Ulbricht, warum hat das Zulassungsverfahren durch das Deutsche Patent- und Marketnamt (DPMA) für die neue Verwertungsgesellschaft so lange gedauert?

Dr. Johannes Ulbricht: Ich war auch davon überrascht, wie intensiv das Deutsche Patent- und Markenamt unser Konzept auf Schwachstellen abgeklopft hat, bevor es uns nach fast drei Jahren die Zulassung gegeben hat. Im Rückblick kann ich diesen Aufwand allerdings nachvollziehen: Eine Verwertungsgesellschaft verwaltet ja nicht nur treuhänderisch Gelder, sondern ist vor allem auch ein gesetzlich zugelassener Monopolist, der einseitig Tarife aufstellen kann. Aus Veranstaltersicht kennen wir das ja von der GEMA.

musikmarkt: Nach welchem Verteilungsschlüssel wird die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) die inkassierten Gelder zwischen ihren Mitgliedern verteilen?

Dr. Johannes Ulbricht: Jede Verwertungsgesellschaft – also auch die GWVR – ist gesetzlich dazu verpflichtet, Verteilungspläne aufzustellen, die der Kontrolle des Deutschen Patent- und Markenamtes unterliegen. Sobald der Beirat der GWVR aufgestellt ist, gehört die Aufstellung der Verteilungspläne zu seinem Aufgabenbereich. Im Prinzip sollen die Einnahmen nach Abzug der Kosten eins zu eins an die Berechtigten weitergeleitet werden. Jedes Mitglied soll das Geld erhalten, das der Lizenznehmer für die Nutzung seiner Veranstaltungsmitschnitte gezahlt hat. Da in der Praxis meist mehrere Unternehmen an der Durchführung von Veranstaltungen zusammenarbeiten, wird es in vielen Fällen erforderlich sein, die Vergütung für das Leistungsrecht unter mehreren Berechtigten aufzuteilen.

musikmarkt: Welche Kosten fallen für die Veranstalter an, wenn sie Mitglied der GWVR werden?

Dr. Johannes Ulbricht: Veranstalter zahlen einen einmaligen Aufnahmebeitrag in Abhängigkeit von ihrem Jahresumsatz. Es gibt keinen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Alle weiteren Kosten der GWVR werden dadurch abgedeckt, dass die Verwertungsgesellschaft einen Teil der inkassierten Gelder einbehält.

musikmarkt: Wer kann Mitglied werden?

Dr. Johannes Ulbricht: Mitglied der GWVR können inländische sowie ausländische Veranstalter mit Sitz in der Europäischen Union werden. Veranstalter und damit Inhaber des Leistungsschutzrechts aus § 81 UrhG ist, wer die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Veranstaltung trägt. Es können also Tournee-Veranstalter oder örtliche Veranstalter oder auch beide gemeinsam Veranstalter sein. Inländische Veranstalter können übrigens nicht nur ihre inländischen, sondern auch ihre ausländischen Mitschnitte schützen lassen. Wenn ein deutscher Tourneeveranstalter zum Beispiel ein Konzert in den USA finanziert und organisiert, wird er an der Auswertung von Veranstaltungsmitschnitten beteiligt.

Virales Marketing über Facebook und YouTube wird nicht durch die GWVR behindert

musikmarkt: Ist die Gründung der GWVR eine Retourkutsche gegen das 360-Grad-Modell der Tonträgerwirtschaft? Nach dem Motto: Wenn ihr in unseren Gewässern fischt, fischen wir in euren?

Dr. Johannes Ulbricht: Definitiv nicht und in meinen Gesprächen mit Tonträgerherstellern merke ich auch, dass wir nicht auf diese Weise falsch verstanden werden. Tatsache ist doch, dass es für die Tonträgerhersteller derzeit kostenlose illegale Konkurrenz in Form von unzähligen Handy-Konzertmitschnitten gibt. Darüber redet niemand. Aber wenn wir für die Veranstalter eine Beteiligung an den Werbeerlösen von YouTube und anderen Online-Anbietern verlangen, die mit solchen Handymitschnitten ja Geld verdienen, dann soll das auf einmal ein unfreundlicher Akt gegen die Tonträgerhersteller sein. Die gesamte Musikwirtschaft profitiert davon, wenn diejenigen, die Aufbauarbeit machen, dafür einen langfristigen finanziellen Anreiz erhalten. Das gilt auch für den Veranstalter, der in seinem Club oder als Vorband auf seinem Festival heute die Stars von morgen aufbaut. Es ist nur fair, wenn er ebenfalls davon profitiert, dass er frühzeitig den richtigen Riecher hatte.

musikmarkt: Haben Künstler einen Nachteil davon, wenn ihr Veranstalter Mitglied der GWVR ist?

Dr. Johannes Ulbricht: Künstler haben ein eigenes Leistungsschutzrecht. Die Entscheidung, ob ein Live-Mitschnitt von ihren Konzerten erstellt werden soll, bleibt bei ihnen. Im Vordergrund wird für den Künstler bei der Wahl des Veranstalters weiterhin dessen Professionalität und Leistungsfähigkeit stehen. Ob er Mitglied der GWVR ist, spielt aus Sicht des Künstlers keine Rolle.

musikmarkt: Verliert der Veranstalter die Kontrolle darüber, welche Mitschnitte von seinem Konzert gemacht werden, wenn er Mitglied der GWVR wird? Ist es nicht sinnvoller, die Erlaubnis zu einem Mitschnitt individuell gegen eine Lizenzgebühr zu vergeben, 
anstatt über eine Verwertungsgesellschaft?

Dr. Johannes Ulbricht: Der Veranstalter behält weiterhin die Kontrolle darüber, ob ein Mitschnitt von seiner Veranstaltung gemacht wird und falls ja, was für ein Mitschnitt. Er kann auch weiterhin eine Lizenzgebühr dafür verlangen, dass er einen Mitschnitt genehmigt. Nur der Veranstalter entscheidet – gemeinsam mit dem Künstler – ob überhaupt und wenn ja, in welcher Form ein Mitschnitt auf den Markt gebracht wird. Die GWVR inkassiert lediglich die Vergütung für bestimmte Standardformen der kommerziellen Auswertung von Live-Aufzeichnungen, die der Veranstalter wegen ihrer Vielzahl selbst nicht überblicken und in jedem Einzelfall genehmigen kann. Die Mitgliedschaft in der GWVR bedeutet also keinen Kontrollverlust für Veranstalter oder Künstler.

musikmarkt: Macht die GWVR virales Marketing über Facebook und ähnliche Dienste unmöglich?

Dr. Johannes Ulbricht: Um virales Marketing nicht zu erschweren, werden die zukünftigen Tarife der GWVR Möglichkeiten für die kostenfreie Nutzung und Weiterverbreitung von Kurzmitschnitten für die Verbreitung über Facebook oder andere Plattformen bieten. Natürlich braucht man da für Comedy-Veranstaltungen andere Regeln als für Konzerte oder Musicals. Das ist eine Aufgabe für unseren Beirat. Die Tarife sollten so beschaffen sein, dass die Fans beim viralen Marketing nicht behindert werden, aber die Plattformbetreiber wie Facebook oder YouTube trotzdem einen Teil der Einnahmen abgeben, die sie durch die Nutzung der Veranstaltungsmitschnitte generieren.