Pressemitteilung vom 17.04.2024
GWVR verabschiedet Tarif für Live-Mitschnitte im
öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen
Die Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrech-ten (GWVR) hat einen Tarif für die Lizenzierung von Live-Mitschnitten im öffentlich-rechtli-chen Hörfunk und Fernsehen sowie die begleitende Mediathekennutzung aufgestellt. Der Ta-rif regelt die Vergütung der Veranstalter für Mitschnitte ihrer Veranstaltungen, die im Hörfunk oder Fernsehen gesendet werden. „Nachdem wir mit den öffentlichen Sendern zunächst das Tarifgerüst abgestimmt haben, hat die GWVR als letzten Schritt nun noch die Minutenpreise festgelegt. Im Ergebnis haben wir nun einen Tarif, der bestmöglich an den Erfordernissen der Praxis orientiert ist.“ sagt Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR. Der GWVR-Tarif ÖR gilt nicht nur für Konzerte, sondern auch für Comedy und Kabarett sowie die Verwertung von Aufzeichnungen von Shows und Musicals, Oper, Theater und anderen Veranstaltungen. Offiziell wird der Tarif auf der nächsten Mitgliederversammlung der GWVR zur Beschlussfas-sung gestellt werden.
Die GWVR nimmt damit als Verwertungsgesellschaft für Veranstalter aus dem In- und euro-päischen Ausland das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG an allen in Deutschland verwerteten Veranstaltungsaufzeichnungen wahr. Alleingesellschafter der GWVR ist der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV).
Hamburg, 17.04.2024